Reisebestimmungen für den internationalen Verkehr
Der Fahrgast ist verpflichtet, die Pass- und Verwaltungs- (darunter Visa-), Zoll- und andere Bestimmungen einzuhalten, die für die Fahrt auf internationalen Eisenbahnverbindungen gelten, sowohl in Bezug auf sich selbst als auch auf sein Handgepäck, Gepäck und Expressgut. Das Verkehrsunternehmen ist nicht berechtigt, die Einhaltung der angegebenen Bestimmungen, mit Ausnahme der gültigen internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Eisenbahntransports, zu kontrollieren, und es haftet nicht für die Nichterfüllung dieser Bestimmungen durch den Fahrgast.
Bevor Sie eine Reise im internationalen Verkehr organisieren, erkundigen Sie sich über die Bestimmungen zur Grenzüberschreitung (darunter auch der Transitländer) bei den entsprechenden zuständigen Exekutivorganen oder den Konsularabteilungen der entsprechenden Botschaften. Fehlen Dokumente, die zum Grenzübertritt berechtigen, wird dem Fahrgast die Einreise in das Territorium der benachbarten Staaten verweigert und er kann aus dem Zug verwiesen werden.
Fahrt mit Kindern
Bei der Fahrt von Kindern im Alter bis zu 18 Jahren im internationalen Verkehr oder in einer innerrussischen Verbindung mit Transitverkehr durch GUS-Staaten muss der Fahrgast die notwendigen Dokumente für das Passieren der Staatsgrenze, einschließlich einer notariell beglaubigten Zustimmung der Eltern (Vormund, Betreuer) für das Überschreiten der Grenze der Russischen Föderation besitzen.
Ein minderjähriger Bürger der Russischen Föderation, der zusammen mit mindestens einem Elternteil reist, darf beim Grenzübertritt aus der Russischen Föderation mit seinem Reisepass oder bei seiner Eintragung in den Reisepass des Elternteils ausreisen, dabei ist für Kinder im Alter ab 7 Jahren das Vorhandensein eines Lichtbildes obligatorisch.
Wenn ein minderjähriger Bürger der Russischen Föderation ohne Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Vormunden oder Betreuer aus der Russischen Föderation ausreist, muss er außer dem Pass (oder einem anderen Dokument, dass durch einen internationalen Vertrag vorgesehen ist) eine notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern, Adoptiveltern, Vormunden oder Betreuer zur Ausreise des minderjährigen Bürgers der Russischen Föderation aus der Russischen Föderation mit Angabe der Ausreisedauer und des Staates (der Staaten), der (die) er zu bereisen beabsichtigt, mit sich führen.
Reisedokumente
Die Ausstellung der Reisedokumente für Verbindungen mit der Republik Weißrussland, der Republik Kasachstan, der Republik Kirgistan, der Republik Abchasien erfolgt anhand folgender Dokumenttypen zur Bestätigung der Identität des Fahrgastes:
- PN (ПН) – Pass eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation;
- SR (СР) – Geburtsurkunde eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren;
- ZP (ЗП) – Reisepass, der für einen Staatsangehörigen der Russischen Föderation ausgestellt wurde, einschließlich Diplomaten- und Dienstpässe;
- ZZ (ЗЗ) – ausländisches Dokument, das einem Staatsangehörigen der GUS-Staaten, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Estland und ausländischer Staaten ausgestellt wurde.
Die Ausstellung der Reisedokumente für Verbindungen mit der Ukraine, Republik Aserbaidschan, Republik Tadschikistan, Turkmenistan, Republik Usbekistan, Republik Moldova, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Estland und Staaten außerhalb GUS und Baltikum erfolgt anhand folgender Dokumenttypen zur Bestätigung der Identität des Fahrgastes:
- ZP (ЗП) – Reisepass, der für einen Staatsangehörigen der Russischen Föderation ausgestellt wurde, einschließlich Diplomaten- und Dienstpässe;
- ZZ (ЗЗ) – ausländisches Dokument, das einem Staatsangehörigen der GUS-Staaten, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Estland und ausländischer Staaten ausgestellt wurde.