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С использованием технологии ООО «РЖД - Цифровые пассажирские решения» (de)

Beförderungsbestimmungen für kleine Haustiere, Hunde und Vögel

Allgemeine Beförderungsbestimmungen im Binnenverkehr auf dem Territorium Russlands

In Zügen, die am Programm der dynamischen Preisbildung teilnehmen, können Sie kleine Haustiere (Begleittiere), Hunde und Vögel mitführen.

Beim Einsteigen in den Zug benötigen Sie ein Reisedokument, das an einem Bahnhofschalter ausgestellt werden kann, sowie entsprechende Veterinärdokumente für große Tiere*. Auf dem Territorium der Russischen Föderation können kleine Haustiere, Hunde und Vögel ohne Vorlage von Veterinärdokumenten transportiert werden. Bei einer Fahrt mit kleinen Haustieren, Hunden und Vögeln ohne Bezahlung haftet der Besitzer gemäß den Gesetzen der RF. Blindenhunde reisen mit blinden Fahrgästen in den Wagen aller Klassen kostenlos.

Das Reisedokument für ein eigenes Tier muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs ausgestellt werden. Das kann ab dem Start des Fahrkartenverkaufs für den Zug bis zu seiner Abfahrt erledigt werden. Und ggf. kann das Reisedokument bis zum Zeitpunkt der Zugabfahrt an speziellen Kassenschaltern zurückgegeben werden. Nach der Abfahrt des Zuges ist die Rückgabe nicht mehr möglich.

Kleine Haustiere, Hunde (außer großen Rassen und Blindenhunden) und Vögel werden in Kisten, Körben, Käfigen oder Behältern an den Plätzen für Handgepäck befördert. Der Besitzer muss sich um seinen Schützling kümmern und die Einhaltung der Sanitäts- und Hygienenormen im Wagen sicherstellen.

Die Beförderung wilder Tiere im Handgepäck ist in Zügen und Wagen aller Klassen verboten.

Folgende Tiere zählen als kleine Haustiere (Begleittiere):

  • Hunde;
  • Katzen;
  • Vögel (Stockenten, Fasane, Tauben, Papageien, Edelfinken, Webervögel und Ammern, Sperber und Habichte),
  • kleine Nagetiere (Eichhörnchen, Wanderratten, Meerschweinchen, Hausmäuse, Zwerghamster und Goldhamster, Rennmäuse, Chinchilla, Zwergkaninchen);
  • kleine ungiftige Amphibien (Laubfrösche, Krallenfrösche, Axolotl);
  • Aquariumfische und Schalentiere;
  • kleine ungiftige Kriechtiere (Chamäleons, Nattern, Buchstaben-Schmuckschildkröten, Eidechsen);
  • Gliederfüßer (mit Ausnahme von Tieren, die zu Arten (Rassen) gehören, die in die staatliche Rote Liste gefährdeter Arten eingetragen sind).

* Je nach Tierart: Veterinärurkunden Nr. 1, 2, 3; Veterinärbescheinigungen auf dem Formblatt Nr. 4; Veterinärzertifikate auf dem Formblatt Nr. 6.1, 6.2, 6.3. Die Geltungsdauer dieser Dokumente beträgt 5 Tage ab dem Zeitpunkt der Ausstellung und bis zum Anfang der Reise (für Russland und GUS).

Beförderung von Tieren in Wagen der Zugbildung durch die AO FPK

Wagentyp

Serviceklasse

Beförderungsbedingungen

Schlafwagen

1А,1I,1М,1Е

Unabhängig von der Zahl der reisenden Fahrgäste ist es erlaubt, maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitzuführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen.

Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Liegewagen und Abteile

1B, 1Ä,1L, 2Ä

Unabhängig von der Zahl der reisenden Fahrgäste ist es erlaubt, maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitzuführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen. In den Serviceklassen 1Ä, 1L, 2Ä kann auch ein Hund einer großen Rasse (mit Maulkorb und Hundeleine) mitreisen, wenn Sie alle Plätze in einem Abteil gekauft haben. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Abteil

2L

Jeder Fahrgast kann maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen. Für die Beförderung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Die Beförderung großer Hunde erfolgt mit Maulkörben und angeleint in einem gesonderten Abteil, dabei darf die Zahl der Hunde im Abteil nicht größer sein als die Zahl der Plätze im Abteil. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Wagen mit Sitzplätzen

1R, 1S, 2S, 2R

Verboten

Wagen mit Sitzplätzen

(bis zu 68 Sitzplätzen)

2W, 3Z

Jeder Fahrgast kann maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen. Der Transportkorb mit den Tieren darf nur an den Plätzen für das Handgepäck untergebracht werden. Große Hunde, mit Ausnahme von Blindenhunden, sind zur Beförderung nicht zugelassen.

Für die Beförderung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Wagen mit Sitzplätzen

(bis zu 68 Sitzplätzen)

3S

Pro ausgestelltem Reisedokument darf jeder Fahrgast maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen.

Für die Beförderung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Platzkarte

3L

Verboten

Platzkarte

3U

Jeder Fahrgast kann maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen. Der Transportkorb mit den Tieren darf nur an den Plätzen für das Handgepäck untergebracht werden. Große Hunde, mit Ausnahme von Blindenhunden, sind zur Beförderung nicht zugelassen.

Für die Beförderung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Großraumwagen mit Sitzplätzen (allgemein) 3O

Pro ausgestelltem Reisedokument darf jeder Fahrgast maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen.

Für die Beförderung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

Beförderung von Tieren in von der DOSS betriebenen Wagen (Züge "Sapsan", "Lastotschka")

In den Zügen "Sapsan" und "Lastotschka" können Sie kleine Haustiere (Begleittiere), Hunde und Vögel in Transportkörben (Kisten, Körben, Käfigen, Behälter) mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen und die frei auf den Plätzen für das Handgepäck untergebracht werden können. Das Gewicht eines Tieres zusammen mit dem Transportkorb darf 10 kg nicht überschreiten. Blindenhunde werden kostenlos befördert.

Fahrkarten für die Fahrt mit kleinen Haustieren können für Wagen ausgestellt werden, in denen es speziell dafür vorgesehene Plätze gibt. In den Zügen "Sapsan" sind es die Plätze Nr. 65-66 in den Wagen Nr. 8 und 18, in den Zügen "Lastotschka" die Plätze Nr. 29-30 im Wagen Nr. 5.

Beförderung von Tieren in Wagen der Zugbildung durch die ZAO TKS

 

Wagentyp

Serviceklasse

Beförderungsbedingungen

Schlafwagen

1B Business TK

Unabhängig von der Zahl der reisenden Fahrgäste ist es erlaubt, maximal zwei kleine Haustiere oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitzuführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen. Alternativ können Sie einen Hund einer großen Rasse mit einem Maulkorb und Hundeleine mitführen, wenn Sie alle Plätze im Abteil gekauft haben. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Abteil

2U Komfort

2L

Jeder Fahrgast kann maximal zwei kleine Haustiere oder zwei Vögel in einem Transportkorb mitführen, dessen Abmessungen in der Summe der drei Dimensionen nicht mehr als 180 cm betragen. Für die Beförderung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Die Beförderung von Hunden großer Rassen mit einem Maulkorb und Hundeleine ist unter Beaufsichtigung durch ihre Besitzer oder Begleiter ebenfalls möglich, wenn Sie alle Plätze im Abteil gekauft haben. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, aber die Zahl der Hunde im Abteil und deren Besitzer (Fahrgäste) darf nicht größer sein als die Zahl der Plätze im Abteil.

Platzkarte

3U Standard

Verboten

Die Beförderung kleiner Haustiere in den Wagen der ZAO TKS kann der Schaffner unmittelbar vor der Abfahrt des Zuges bestätigen.

Beförderung von Tieren in den Wagen anderer Transportgesellschaften

In einem Abteil eines Wagens mit ungepolsterten Sitzen können Sie in Zügen aller Klassen kleine Haustiere, Hunde und Vögel über der festgelegten Norm des erlaubten Handgepäcks mitführen. Jeder Fahrgast darf maximal zwei kleine Haustiere (Stubentiere) oder zwei Vögel pro Platz mitführen.

Hunde großer Rassen, darunter auch Diensthunde, dürfen nur mit Maulkorb und Hundeleine in einem Abteil eines Abteilwagens (ausgenommen Wagen mit erhöhtem Komfort) unter Beaufsichtigung durch ihre Besitzer oder Begleiter mitgeführt werden, wenn diese alle Plätze im Abteil gekauft haben. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, aber die Zahl der Hunde im Abteil und deren Besitzer (Fahrgäste) darf nicht größer sein als die Zahl der Plätze im Abteil.

Außerdem dürfen maximal zwei Hunde in einem Vorraum eines Vorortzuges mitgeführt werden, wenn für deren Fahrt bezahlt wurde. Die Hunde müssen von ihren Besitzern oder Begleitern beaufsichtigt werden.

* Außer Wagen mit 2-Platz-Abteilen (Schlafwagen) und Wagen mit erhöhtem Komfort.